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Gesteuerte Bohrungen im Zwei- oder Dreiphasenverfahren (Pilotbohrung, Aufweitungsbohrung mit Stahlschutzrohren / Produktenrohren mit Innenverrohrung, Nachschieben von Produktenrohren oder alternativ Aufweitungsbohrung bei gleichzeitigem Nachschieben der Produktenrohre).
Rohrdurchmesser:
DN 300 bis DN 800 Max. DA = 1000 mm
Boden- und Grundwasserverhältnisse:
Verdrängungsfähige Lockergesteine der Klassen LNE 1 bis 3, LNW 1 bis 3, LBM 1 bis 3 sowie LBO 1 bis 3 nach DIN 18319 bis SPT ≤ 35. Einsatzfähigkeit auch unter Grundwasser. Einzelne Steine bis zu einem Größtkorn von etwa 80/120 mm können während der Aufweitungsbohrung gefördert werden.
Bohrlängen:
bis 80 m
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