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Ungesteuerte und gesteuerte Hausanschlussbohrungen sowie Sacklochbohrungen mit oder ohne unterirdischen Anschluss an vorhandene Sammler.
Rohrdurchmesser:
DN 150 bis DN 250
Boden- und Grundwasserverhältnisse:
Ungesteuert: Alle Lockergesteine und Festgesteine bis zu den Festigkeitsklassen FZ2 bzw. FD2 nach DIN 18319. Steine mit einem Korndurchmesser ≤ 1/3 DA können gefördert werden.
Gesteuert: Verdrängungsfähige Lockergesteine der Klassen LNE 1 bis 3, LNW 1 bis 3, LBM 1 bis 3 sowie LBO 1 bis 3 nach DIN 18319 bis SPT ≤ 35. Einzelne Steine bis zu einem Größtkorn von etwa 70 mm können von der Pilotstange verdrängt (wenn die Lagerungsdichte des umgebenden Bodens dies zulässt) und anschließend in der Aufweitungsstufe gefördert werden.
Bohrlängen:
Ungesteuert: bis 20 m Gesteuert: bis 30 m
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